und Kompressionsstrümpfe.

Diese Website und die hier bereitgestellten Informationen sind ausschließlich für Fachkreise im Sinne des Gesetzes Nr. 40/1995 Slg. über die Regulierung der Werbung in der jeweils geltenden Fassung bestimmt.
Eine Fachperson im Sinne des § 2a des Gesetzes Nr. 40/1995 Slg. über die Regulierung der Werbung ist eine Person, die berechtigt ist, Arzneimittel, Medizinprodukte oder In-vitro-Diagnostika zu verschreiben oder abzugeben.
Wenn Sie auf diese Website fortfahren, erklären Sie, dass Sie:
– eine Fachperson im Sinne des Gesetzes Nr. 40/1995 Slg. über die Regulierung der Werbung sind
– mit der Definition des Begriffs „Fachperson“ gemäß dem Gesetz Nr. 40/1995 Slg. über die Regulierung der Werbung vertraut sind
Wenn eine Person, die keine Fachperson ist, diese für Fachkreise bestimmte Website betritt, riskiert sie ein falsches Verständnis des Inhalts und der hier bereitgestellten Informationen sowie der damit verbundenen Risiken.